Frage:
Was muss alles in eine vorübergehende Übertragung d. Erziehungsauftrags, d. Personensorge u d. Aufsichtpflicht
Sariah
2008-03-26 07:55:19 UTC
Ich fahre morgen 2 Tage mit meinem Patenkind nach Salzburg. Sie ist 17 und ich 22.
Wir wollen auch abends weg gehen und dafür wollen mir ihre Eltern vorübergehend den Erziehungsauftrag, die Personensorge und die Aufsichtspflicht übertragen, wie das ja oft bei Partys, Urlauben oder Ähnlichem der Fall ist.
Dazu finde ich im Web allerdings keine Vorlage.
Was muss formal alles in dieser schriftlichen Übertragung stehen?

Oder ist es in Österreich überhaupt möglich, so etwas zu tun?
Zwei antworten:
Jo Lee
2008-03-26 09:51:53 UTC
Hallo Sariah,

hier eine Vorlage zur "Übertragung der Aufsichtspflicht": http://www.ohrakel.de/download/aufsichtspflicht.pdf



Ev. ist es sinnvoll, eine Kopie des Personalausweises der Erziehungsberechtigten beizulegen.



Noch was habe ich gefunden: Allen Anschein nach gibt es in Salzburg nach dem 16. Lebensjahr keine zeitliche Ausgehbeschränkung mehr - siehe Link: http://www.help.gv.at/Content.Node/174/Seite.1740220.html



Dein Patenkind sollte ihr Alter nachweisen können (Ausweis).
badboy22775
2008-03-27 01:03:29 UTC
Als erstes sollte drin stehen .

Hiermit übertragen wir( Namen beider Elternteile) die Aufsichtspflicht,Personensorge und den Erziehungsauftrag über(Name der betreffenden) an Hr........ , über den zeitraum von(Datum von wann bis wann ). Dran denken die Ausweise der Eltern und Der Betreffende zu kopieren,bitte aber beide seiten und dem schreiben als kopie anhängen .


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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